Kunden von der Stromversorgung abtrennen als Lösung des Nachfrageproblems

Die deutsche Zeitung Welt am Sonntag erhielt Einblick in die Regelung und bemerkte Hinweise auf eine „Glättung der Spitzenlast” im neuen Entwurf des Energiegesetzes aus dem Wirtschaftsministerium.
Obwohl der Entwurf als fertig gekennzeichnet war, wurde er nach der Intervention und der ausführlichen Darstellung der Zeitung von der Website des Ministeriums genommen.
Aus dem Entwurf ging hervor, dass Energieversorger jene Kunden abschalten dürfen, die eine hohe Leistungsnachfrage erzeugen, wenn im Stromnetz Leistung fehlt.
Die Unterbrechung soll bis zu zwei Stunden dauern.
Eine solche Maßnahme könnte beispielsweise Fahrer treffen, die Schnellladestationen nutzen, aber auch Eigentümer von Häusern mit Wärmepumpen oder Elektroheizung.
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